Über|eig|nung 〈f. 20〉 das Übereignen, Übertragung in jmds. Besitz
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über|eig|nen <sw. V.; hat:
als Eigentum auf jmdn. übertragen:
sie hatte alles dem Tierschutzverein übereignet.
Dazu:
Über|eig|nung, die; -, -en.
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Über|eig|nung, die; -, -en: das Übereignen, Übereignetwerden.
Universal-Lexikon. 2012.