Leucht|kraft 〈f. 7u; unz.〉
1. 〈Astron.〉 die je Sekunde von einem Stern ausgestrahlte Energie, ausgedrückt in W/s, in der Praxis jedoch in der Skala der absoluten Größenklassen angegeben
2. 〈fig.〉 hervorragende Wirkung, die von jmdm. od. etwas ausgeht
● die \Leuchtkraft der Sonne; diese Farben besitzen eine große \Leuchtkraft 〈fig.〉; eine Komposition von großer \Leuchtkraft 〈fig.〉
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Leucht|kraft, die <o. Pl.>:
a) leuchtende Wirkung einer Farbe bzw. einer Sache aufgrund ihrer Farbe[n]:
die L. einer Farbe, einer Blume;
b) (Astron.) von einem Stern ausgestrahlte Energie.
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Leuchtkraft,
Astronomie: Formelzeichen L, die Strahlungsleistung eines Sterns, d. h. die je Sekunde von ihm abgestrahlte Energie; ihre Einheit ist das Watt. Zwischen der Leuchtkraft eines Sterns und seiner absoluten bolometrischen Helligkeit Mbol besteht die Beziehung lg (L / L○) = —0,4 (Mbol — M○bol). Dabei ist L○ = 3,8 · 1026 W die Leuchtkraft der Sonne und M○bol =4m,77 ihre absolute bolometrische Helligkeit. Die Leuchtkraftfunktion ist die Verteilungsfunktion der relativen Häufigkeit der Sterne in Abhängigkeit von der Leuchtkraft.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Sterne: Verteilung und Zustandsgrößen
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Leucht|kraft, die <o. Pl.>: a) leuchtende Wirkung einer Farbe bzw. einer Sache aufgrund ihrer Farbe[n]: die L. einer Farbe, einer Blume, eines Bildes; b) (Astron.) von einem Stern ausgestrahlte Energie.
Universal-Lexikon. 2012.