Akademik

Absichtserklärung
Willensäußerung; Willenserklärung; Willensbekundung

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Ạb|sichts|er|klä|rung 〈f. 20
1. 〈Rechtsw.〉 Erklärung mit zielgerichtetem Willen, straf- sowie zivilrechtlich von Belang bzw. Bedeutung, wird u. a. bei völkerrechtlichen Vereinbarungen genutzt
2. unverbindliche Erklärung über die eigenen Ziele u. Absichten
● anstelle fester Zusagen wurden auf dem Kongress lediglich unverbindliche \Absichtserklärungen gegeben

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Ạb|sichts|er|klä|rung, die (Rechtsspr., Wirtsch.):
Erklärung, durch die eine spezielle Absicht [offiziell] mitgeteilt od. schriftlich dokumentiert wird:
eine A. unterzeichnen, abgeben.

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Ạb|sichts|er|klä|rung, die (Rechtsspr.): (bes. in völkerrechtlichen Abkommen verwendete) Erklärung, durch die eine unverbindliche Absicht [offiziell] mitgeteilt wird.

Universal-Lexikon. 2012.