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Ministerrat
Mi|nịs|ter|rat 〈m. 1u
1. Gesamtheit der Minister, Gesamtministerium
2. Ministerausschuss
3. gemeinsames Organ der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
4. 〈in kommunist. Ländern〉 höchstes vollziehendes u. verfügendes Organ der Staatsgewalt

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Mi|nịs|ter|rat, der:
Regierung (in verschiedenen Staaten, z. B. in der ehem. DDR, in Frankreich).

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Minịsterrat,
 
in vielen Staaten (z. B. in Frankreich) Bezeichnung für die Spitze der Regierung; auch ein engerer Ministerausschuss für besondere Aufgaben. In der EU ist der Ministerrat der aus je einem Minister der Mitgliedstaaten bestehende »Rat der EU«. In der DDR war der Ministerrat die Regierung.

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Mi|nịs|ter|rat, der: Regierung (in verschiedenen Staaten, z. B. in der ehem. DDR, in Frankreich).

Universal-Lexikon. 2012.