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Obst|wein, der:
Wein aus Beeren-, Kern- od. Steinobst.
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Obstwein,
weinähnliches Getränk aus vergorenem Apfel- und Birnensaft, also Apfel-Birnen-Wein (regional auch Most genannt), mit mindestens 5 Volumenprozent Alkohol. Obstwein aus anderen Früchten wird als Fruchtwein bezeichnet. Die Vergärung erfolgt auf der Maische oder aus Saft unter Zusatz von Reinhefe sowie meist von Zucker, damit der nötige Alkoholgehalt erreicht wird. Zur Verminderung des Säuregehalts wird Wasser zugegeben. Durch Einpressen (»Imprägnieren«) von Kohlendioxid (Kohlensäure) erhält man Obstschaumwein beziehungsweise Fruchtschaumwein; Letzterer muss aber mindestens 8 Volumenprozent Alkohol enthalten.
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Obst|wein, der: Wein aus Beeren-, Kern- od. Steinobst.
Universal-Lexikon. 2012.