◆ Par|al|lel|schal|tung 〈f. 20; El.〉 Schaltung mehrerer elektr. Widerstände, Kondensatoren od. Stromquellen in der Weise, dass jedes Schaltelement an die gleiche Spannung angeschlossen ist; Sy Nebeneinanderschaltung, Nebenschaltung, Nebenschluss
◆ Die Buchstabenfolge par|al|l... kann in Fremdwörtern auch pa|ral|l... getrennt werden.
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Pa|r|al|lel|schal|tung, die (Elektrot.):
elektrische Schaltung, bei der jedes Element der Schaltung an die gleiche Spannung angeschlossen ist.
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I Parallelschaltung,
Elementarschaltung von elektrischen Geräten, Bauteilen oder Stromquellen, bei der alle Eingänge an einer Klemme und alle Ausgänge an einer zweiten Klemme angeschlossen sind. Somit liegt an allen Bauelementen dieselbe Spannung an.
Bei der Parallelschaltung von ohmschen Widerständen (z. B. R1 und R2) addieren sich deren Leitwerte (G1 und G2); der resultierende Leitwert ergibt sich als G = G1 + G2. Der Gesamtwiderstand ist demnach
Parallelschaltung,
eine Möglichkeit der Kombination von mehreren elektronischen Bauelementen oder Geräten (die Alternative ist eine Reihenschaltung). Bei der Parallelschaltung sind auf der einen Seite die Eingänge aller Bauelemente miteinander verbunden, auf der anderen Seite die Ausgänge. An allen Bauelementen liegt die gleiche Spannung an, der elektrische Strom teilt sich auf in Einzelströme.
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Pa|ral|lel|schal|tung, die (Elektrot.): elektrische Schaltung, bei der jedes Element der Schaltung (Stromquelle, Widerstand, Kondensator o. Ä.) an die gleiche Spannung angeschlossen ist.
Universal-Lexikon. 2012.