Akademik

Personalentwicklung
Per|so|nal|ent|wick|lung 〈f. 20
1. Förderung u. Qualifizierung des Personals eines Unternehmens durch spezielle Maßnahmen der Aus-, Fort- u. Weiterbildung
2. Abteilung für Personalentwicklung (1)
● für die gesamte \Personalentwicklung verantwortlich sein

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I
Personal|entwicklung,
 
Sammelbegriff für in der Regel systematisch und langfristig angelegte Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung in Unternehmen und Verwaltungen. Die Personalentwicklung soll den Mitarbeitern im Rahmen ihrer Entwicklungsfähigkeit (Personalbeurteilung) Qualifikationen zur erfolgreichen Bewältigung ihrer derzeitigen oder zukünftigen Aufgaben vermitteln. Dabei geht es um neue Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Förderung der Bereitschaft der Mitarbeiter, flexibel auf neue fachliche, soziale u. a. Herausforderungen im Unternehmen und am Arbeitsplatz sowie auf moderne Formen der Arbeitsorganisation zu reagieren. (Job, Leanproduction)
II
Personalentwicklung,
 
Sammelbezeichnung für die Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung in Unternehmen und Verwaltungen. Die Personalentwicklung hat zur Aufgabe, den Mitarbeitern im Rahmen ihrer Entwicklungsfähigkeit (Personalbeurteilung) Qualifikationen zur erfolgreichen Bewältigung ihrer derzeitigen oder zukünftigen Aufgaben zu vermitteln.

Universal-Lexikon. 2012.