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Polizeiaufsicht
Po|li|zei|auf|sicht 〈f. 20; unz.〉 Aufsicht, Kontrolle durch die Polizei ● 〈fast nur in der Wendung〉 unter \Polizeiaufsicht stehen verpflichtet sein, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden

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Polizeiaufsicht,
 
früher eine im Strafurteil ausgesprochene Freiheitsbeschränkung (mit reinem Sicherungscharakter); seit 1. 1. 1975 durch die Führungsaufsicht (mit unterstützenden Maßnahmen) ersetzt.
 

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Po|li|zei|auf|sicht, die: polizeiliche ↑Aufsicht (1).

Universal-Lexikon. 2012.