Pres|by|te|ri|al|ver|fas|sung 〈f. 20; unz.; evang.-reformierte Kirche〉 Kirchenverfassung, nach der die Gemeinde durch Geistliche u. Presbyter verwaltet wird
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Pres|by|te|ri|al|ver|fas|sung, die (ev. Kirche):
evangelische [reformierte] Kirchenordnung, nach der die Gemeinde kollegial durch Geistliche u. ↑ Presbyter[innen] (2) verwaltet wird.
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Presbyterialverfassung,
dem reformierten Kirchenverständnis entspringender Typ der Kirchenverfassung, der die Kirchenleitung dem presbyterialen Kollegialorgan der Gemeinde übertrug; findet heute durch Beteiligung der verschiedenen Kollegialorgane am gesamtkirchlichen Handeln seinen Ausdruck.
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Universal-Lexikon. 2012.