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Reichsdeutsche
Reichs|deut|sche(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 Angehöriger des Dt. Reiches innerhalb dessen Grenzen vor 1938

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Reichs|deut|sche <vgl. 1Deutsche:
weibliche Person, die in der Zeit der Weimarer Republik u. des Dritten Reiches die deutsche Staatsangehörigkeit besaß u. innerhalb der Grenzen des Deutschen Reichs lebte.

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Reichs|deut|sche, der u. die: jmd., der in der Zeit der Weimarer Republik u. des Dritten Reiches die deutsche Staatsangehörigkeit besaß u. innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches lebte.

Universal-Lexikon. 2012.