Re|zep|tur 〈f. 20〉
1. Herstellung einer Arznei nach einem Rezept
2. der dafür bestimmte Raum in der Apotheke
[→ Rezept]
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Re|zep|tur, die; -, -en:
1. (Pharm.)
a) Zubereitung von Arzneimitteln nach Rezept:
Kenntnisse in der R.;
b) Arbeitsraum in einer Apotheke zur Herstellung von Arzneimitteln.
2. Zusammensetzung eines Arznei-, Pflege-, Nahrungs-, Genussmittels o. Ä. nach bestimmter Anweisung.
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Rezeptur
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Re|zep|tur, die; -, -en: 1. (Pharm.) a) Zubereitung von Arzneimitteln nach Rezept: Kenntnisse in der R.; b) Arbeitsraum in einer Apotheke zur Herstellung von Arzneimitteln: Er ging nach hinten in die R. (Kemelman [Übers.], Mittwoch 103). 2. Zusammensetzung eines Arznei-, Pflege-, Nahrungs-, Genussmittels o. Ä. nach bestimmter Anweisung: Für ein erfolgreiches Recycling der Geräte müsste man jedoch die -en der verwendeten Kunststoffe kennen (natur 3, 1991, 99). 3. (veraltet) Einnahme von Steuern.
Universal-Lexikon. 2012.