Schụtz|trup|pe 〈f. 19; Mil.〉 militärische Einheit, die (meist in einem Gebiet, in dem Bürgerkrieg herrscht) zum Schutz der Bevölkerung eingesetzt wird ● eine internationale \Schutztruppe der UNO
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Schụtz|trup|pe, die:
1. mit dem Schutz der Zivilbevölkerung in einem Krisengebiet o. Ä. Aufgaben betraute [international zusammengesetzte] bewaffnete Truppe:
die S. der Vereinten Nationen, der NATO.
2. (Geschichte) (in den deutschen Schutzgebieten) Kolonialtruppe.
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Schutztruppe,
Bezeichnung für die militärischen Formationen, die in den ehemaligen deutschen Schutzgebieten Deutsch-Ostafrika (seit 1891), Kamerun und Deutsch-Südwestafrika (in beiden seit 1894) unterhalten wurden. Das Personal rekrutierte sich aus deutschen Soldaten, die sich freiwillig zur Schutztruppe meldeten, aus in den Schutzgebieten lebenden Reichsbürgern, die dort ihrer aktiven Dienstpflicht nachkamen, sowie - außer in Deutsch-Südwestafrika - aus Farbigen (in Deutsch-Ostafrika »Askaris«). Unmittelbar vor Ausbruch des Ersten Weltkriegs betrug die Stärke der Schutztruppe in Kamerun etwa 1 700, in Deutsch-Südwestafrika rd. 2 000 und in Deutsch-Ostafrika rd. 2 700 Mann.
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Schụtz|trup|pe, die (hist.): (in den deutschen Schutzgebieten) Kolonialtruppe.
Universal-Lexikon. 2012.