Sei|gneur auch: Seig|neur 〈[ sɛnjœ:r] m. 6〉
1. 〈im feudalen Frankreich〉 Grund-, Lehnsherr (auch als Titel)
2. 〈heute fig.〉 vornehmer Weltmann
[<frz. <lat. senior „der ältere“]
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1. (Geschichte) französischer Grund-, Lehnsherr.
2. (bildungsspr. veraltet) Grandseigneur.
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Seigneur
[sɛ'ɲœːr; französisch, von lateinisch senior »älter«] der, -s/-s, Sieur [sjœːr], in Frankreich früher der Lehnsherr (im Gegensatz zum Vasallen) und der Grundherr (im Gegensatz zum Hintersassen). - Seigneurie [sɛɲœ'ri], die Grundherrschaft, der Bezirk, in dem der Seigneur seine Rechte ausübte. - Seigneur justicier [-ʒystis'je, »Gerichtsherr«] war ein Baron, der die hohe oder niedere Gerichtsbarkeit in einem ebenfalls »Seigneurie« genannten Bezirk ausübte, der auch andere Grundherrschaften umfassen konnte. Die Kurzform Sire [si:r] wurde zur Anrede souveräner Fürsten. (Monseigneur)
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Universal-Lexikon. 2012.