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Sozialamt
So|zi|al|amt 〈n. 12ufür die Regelung aller mit der Sozialhilfe verbundenen Maßnahmen verantwortliche staatliche Behörde

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So|zi|al|amt, das:
Behörde, die für die Durchführung aller gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen der Sozialhilfe zuständig ist.

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Sozial|amt,
 
von den örtlichen Trägern der Sozialhilfe (kreisfreie Städte, Landkreise) eingerichtete Behörde zur Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen der Sozialhilfe.

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So|zi|al|amt, das: Behörde, die für die Durchführung aller gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen der Sozialhilfe zuständig ist.

Universal-Lexikon. 2012.