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Steinigung
Stei|ni|gung 〈f. 20Tötung durch Steinwürfe

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Stei|ni|gung, die; -, -en:
das Steinigen.

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Steinigung,
 
Form körperlicher Züchtigung als Sinnbild kollektiver Ächtung bei Delikten gegen Religion und Gemeinschaft; ferner Todesstrafe v. a. bei Griechen, Juden und Germanen (teilweise auch noch im Mittelalter praktiziert). Das traditionelle islamische Strafrecht sieht die Steinigung als Todesstrafe für Ehebruch vor. - Das alte deutsche Recht und benachbarte Rechte kannten als öffentliche Strafe das Steinetragen. Dabei wurde den Verurteilten (zumeist Frauen) ein schwerer Stein um den Hals gehängt, mit dem sie öffentlich eine Wegstrecke zurücklegen mussten. Delikte, die so geahndet wurden, waren besonders Gezänk, Gotteslästerung, Ehebruch, Kuppelei, Hehlerei, Diebstahl, Betrug.
 
Literatur:
 
F. Sahebjam: Die gesteinigte Frau (a. d. Frz., 1992).

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Stei|ni|gung, die; -, -en: das Steinigen.

Universal-Lexikon. 2012.