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Sterbegeld
Stẹr|be|geld 〈n. 12von einer Versicherung gezahlte Kosten für die Bestattung

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Stẹr|be|geld, das <o. Pl.>:
von einer Versicherung an den, die Hinterbliebenen gezahltes Geld für Beerdigungskosten.

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Sterbegeld,
 
Geldleistung, die die durch die Bestattung eines Verstorbenen entstandenen Aufwendungen (teilweise) ersetzen soll; das Sterbegeld ist v. a. eine Leistung der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung, kann aber auch aus privater Versicherung, von Gewerkschaften und Berufsorganisationen gezahlt werden oder tariflich vereinbart sein. Es beträgt in der gesetzlichen Krankenversicherung 2 100 DM beim Tod eines Mitgliedes und 1 050 DM beim Tod eines familienversicherten Angehörigen; Personen, die nach dem 1. 1. 1989 in die gesetzliche Krankenversicherung eingetreten sind, wird es nicht mehr gewährt (§§ 58, 59 SGB V). Wenn der Tod durch Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit hervorgerufen wurde, besteht eine Leistungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß § 64 SGB VII.

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Stẹr|be|geld, das <o. Pl.>: von einer Versicherung an den, die Hinterbliebenen gezahltes Geld für Bestattungskosten.

Universal-Lexikon. 2012.