Trag|al|tar 〈m. 1u〉 tragbarer Altar
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Trag|altar,
Portatile, kleine Altarplatte in Tafel- oder Kastenform ohne Unterbau, die seit dem 6. Jahrhundert hohen geistlichen Würdenträgern auf Reisen dem Zelebrieren des Messopfers diente. Meist war in die obere Fläche eine Reliquie eingelassen, auf die man den Kelch setzte. In entwickelter Form wurde der Tragaltar zu einem mit Metall oder Elfenbein ummantelten Kästchen oder Miniaturaltar mit Füßen (häufig in Säulchenform). Das älteste erhaltene und sehr kostbar gestaltete Beispiel ist der Tragaltar Arnulfs von Kärnten (nach 893; München, Schatzkammer der Residenz). Viele Tragaltäre mit symbolischem und typologischem Schmuck in Grubenschmelz brachte das 12. Jahrhundert, besonders die Maasschule, hervor. Weitere Beispiele gehören zum Welfenschatz, u. a. der Tragaltar des Eilbertus Coloniensis. Bedeutend ist auch der Abdinghofer Tragaltar des Roger von Helmarshausen (vor 1100 oder um 1120). Im späten Mittelalter löste der Klappaltar den Tragaltar ab.
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Trag|al|tar, der: tragbarer ↑Altar (1) in Form einer kleineren, meist quadratischen Steinplatte, in die ein Reliquiar eingelassen ist.
Universal-Lexikon. 2012.