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Ver|stei|ge|rung [fɛɐ̯'ʃtai̮gərʊŋ], die; -, -en:das Versteigern; Veranstaltung, bei der etwas versteigert wird:
zu einer Versteigerung gehen.
Zus.: Zwangsversteigerung.
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Ver|stei|ge|rung 〈f. 20〉 das Versteigern, Verkauf durch Ausbieten zum bestmöglichen Preis; Sy Auktion ● amerikanische \Versteigerung Methode des Versteigerns, bei der das erste Gebot u. danach jeweils die Differenz zum vorherigen Gebot sofort bezahlt werden (häufig zu wohltätigen Zwecken)
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Ver|stei|ge|rung, die; -, -en:
1. das Versteigern; das Versteigertwerden:
kostbare Uhren kamen zur V. (wurden versteigert);
☆ amerikanische V. (Art der Versteigerung, bei der der Erste, der ein Gebot macht, den gebotenen Betrag sofort zahlt u. die nach ihm Bietenden jeweils nur die Differenz zwischen ihrem eigenen u. dem vorhergehenden Gebot zahlen).
2. Veranstaltung, bei der etw. versteigert wird; Auktion.
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Versteigerung,
der öffentliche Verkauf einer Sache an den Meistbietenden in einem förmlichen Verfahren. Jedes Gebot erlischt durch ein höheres, der Abschluss erfolgt durch den Zuschlag, der die Annahme des Gebots bedeutet (§ 156 BGB). In der Zwangsvollstreckung werden bewegliche Sachen durch den Gerichtsvollzieher, Grundstücke durch das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger) versteigert (Zwangsversteigerung). Freiwillige Versteigerungen werden von Notaren oder von beruflichen, vielfach öffentlich bestellten Versteigerern durchgeführt.
Für gewerbsmäßige Versteigerungen (Auktionen) bedürfen die Veranstalter einer Erlaubnis nach § 34 b Gewerbeordnung, die unter bestimmten Voraussetzungen zu versagen ist (z. B. bei mangelnder Zuverlässigkeit). Da Versteigerer zur Überparteilichkeit verpflichtet sind, sind ihnen bestimmte Tätigkeiten untersagt (besonders das Mitbieten, auch durch andere). Einzelheiten enthalten die Versteigerervorschriften in der Fassung vom 1. 6. 1976.
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Ver|stei|ge|rung, die; -, -en: 1. das Versteigern, Versteigertwerden: etw. durch V. verkaufen; mehrere kostbare Uhren kamen zur V. (wurden versteigert); *amerikanische V. (besondere Art der Versteigerung, bei der der Erste, der ein Gebot macht, den gebotenen Betrag sofort zahlt u. die nach ihm Bietenden jeweils nur die Differenz zwischen ihrem eigenen u. dem vorhergehenden Gebot zahlen). 2. Veranstaltung, bei der etw. versteigert wird; Auktion: die V. ist öffentlich; eine V. veranstalten.
Universal-Lexikon. 2012.