Ver|kehrs|po|li|zei 〈f. 18; unz.〉 für Regelung u. Überwachung des Verkehrs zuständige Abteilung der Polizei
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Ver|kehrs|po|li|zei, die:
für die Regelung u. Überwachung des Straßenverkehrs zuständige Polizei.
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Ver|kehrs|po|li|zei, die: für die Regelung u. Überwachung des Straßenverkehrs zuständige Polizei.
Universal-Lexikon. 2012.