Ver|sị|che|rungs|pflicht 〈f. 20; unz.〉 Pflicht zur Versicherung gegen Krankheit, Arbeitslosigkeit, Unfälle o. Ä.
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Ver|sị|che|rungs|pflicht, die:
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Versicherungs|pflicht,
1) in der Sozialversicherung die Zugehörigkeit besonders der Arbeiter und Angestellten sowie einiger Gruppen von Selbstständigen zu einem bestimmten Versicherungszweig kraft gesetzlichen Zwangs; 2) in der Individualversicherung die Pflicht zum Abschluss oder zur Aufrechterhaltung eines Versicherungsvertrags, besonders Kfz-Haftpflichtversicherung.
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Ver|sị|che|rungs|pflicht, die: gesetzlich verankerte Pflicht, in bestimmten Fällen eine ↑Versicherung (2 a) abzuschließen.
Universal-Lexikon. 2012.