Vor|be|rei|tungs|dienst 〈m. 1〉 praktische Ausbildung der Referendare vor der zweiten Staatsprüfung; →a. Referendariat
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Vor|be|rei|tungs|dienst, der:
Zeit der berufsbezogenen praktischen Ausbildung eines Referendars; Referendariat.
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Vorbereitungsdienst,
in der Praxis erfolgende Ausbildung des Referendars zwischen der 1. und 2. Staatsprüfung, ferner der Beamten des mittleren und gehobenen Dienstes vor der Anstellungsprüfung.
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Vor|be|rei|tungs|dienst, der: Zeit der berufsbezogenen praktischen Ausbildung eines Referendars; Referendariat.
Universal-Lexikon. 2012.