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Trans|pa|rẹnz 〈f. 20; unz.〉 transparente Beschaffenheit, Durchsichtigkeit
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Trans|pa|rẹnz [mlat. transparere = durchscheinend sein (trans (2) u. lat. parere = sich erweisen)]: Bez. für die Lichtdurchlässigkeit von Papier u. a. Stoffen. – Ggs.: Opazität.
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Trans|pa|rẹnz, die; -, -en:
1. (bildungsspr.) das Durchscheinen; Durchsichtigkeit, [Licht]durchlässigkeit:
Farben von leuchtender T.
2. (Optik) [Maß für die] Lichtdurchlässigkeit (als Kehrwert der Opazität).
3. Durchschaubarkeit, Nachvollziehbarkeit:
T. bezüglich der Ertragslage;
T. schaffen.
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I Transparẹnz
die, -, Durchsichtigkeit,
1) bildungssprachlich für: Deutlichkeit, Verstehbarkeit; heute oft im Sinne von Durchschaubarkeit (von Institutionen und politischen Entscheidungen) gebraucht.
2) Optik: die Durchlässigkeit für Lichtstrahlung; quantitativ das Verhältnis des von einem Objekt, z. B. einem fotografischen Film, hindurchgelassenen Lichtstroms zum auftreffenden Lichtstrom. Die Bezeichnung Transparenz wird auch für andere Strahlungsarten verwendet.
II
Transparenz,
Alphakanal.
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Trans|pa|rẹnz, die; -: 1. (bildungsspr.) das Durchscheinen; Durchsichtigkeit, [Licht]durchlässigkeit: Farben von leuchtender T.; Ü die T. (das Durchschaubar-, Nachprüfbarsein) bezüglich Vermögens- und Ertragslage der Unternehmen (Basler Zeitung 2. 10. 85, 9); die T. (die Durchschaubarkeit, das Erkennen-, Nachvollziehenkönnen) ist das Mittel, um aus einer Scheindemokratie eine echte Demokratie zu gestalten (Neue Kronen Zeitung 12. 5. 84, 8). 2. (Optik) [Maß für die] Lichtdurchlässigkeit (als Kehrwert der Opazität 1).
Universal-Lexikon. 2012.