Akademik

verallgemeinern
herleiten; ableiten; generalisieren; abstrahieren; induzieren

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ver|all|ge|mei|nern [fɛɐ̯'|algə'mai̮nɐn] <tr.; hat:
etwas, was als Erfahrung, Erkenntnis aus einem oder mehreren Fällen gewonnen worden ist, auf andere Fälle ganz allgemein anwenden, übertragen:
du darfst diese Feststellung nicht verallgemeinern; <auch itr.> sie verallgemeinert gerne, zu sehr.

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ver|all|ge|mei|nern 〈V. tr.; hatfür allgemeingültig erklären, auf alle Fälle anwenden ● diese Behauptung kann man nicht \verallgemeinern

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ver|all|ge|mei|nern <sw. V.; hat:
etw., was als Erfahrung, Erkenntnis aus einem od. mehreren Fällen gewonnen worden ist, auf andere Fälle ganz allgemein anwenden, übertragen; generalisieren:
eine Beobachtung, Feststellung, Aussage v.;
<auch ohne Akk.-Obj.:> er verallgemeinert gern.

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ver|all|ge|mei|nern <sw. V.; hat: etw., was als Erfahrung, Erkenntnis aus einem od. mehreren Fällen gewonnen worden ist, auf andere Fälle ganz allgemein anwenden, übertragen; generalisieren: eine Beobachtung, Feststellung, Aussage v.; diese Entwicklung lässt sich nicht v.; Die hierzu in den Warenhäusern geschaffenen Lösungen sind schneller zu v. (NNN 22. 2. 88, 2); Oft sind sich die Fachleute keineswegs einig darüber, inwieweit man bei der Abschätzung von Risiken einzelne Testergebnisse v. kann (FAZ 16. 9. 98, N1); <auch ohne Akk.-Obj.:> er verallgemeinert gern.

Universal-Lexikon. 2012.