Akademik

ernennen
erklären; darlegen; aufstellen; festlegen; konstatieren; festsetzen; bestimmen; (etwas) erkehren; berufen

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er|nen|nen [ɛɐ̯'nɛnən], ernannte, ernannt <tr.; hat:
(durch die Übertragung eines Amtes, einer bestimmten Aufgabe) zu etwas machen:
jmdn. zum Nachfolger, Botschafter, eine Frau zur Ministerin ernennen.
Syn.: aufstellen, 1berufen, bestellen, bestimmen, einsetzen, nominieren.

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er|nẹn|nen 〈V. tr. 188; hatbestimmen, einsetzen (in ein Amt) ● er wurde zum Oberschulrat ernannt

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er|nẹn|nen <unr. V.; hat [mhd. ernennen = ganz aussprechen]:
a) für ein Amt, einen Posten bestimmen:
jmdn. zu seinem Nachfolger e.;
b) den Inhaber bzw. die Inhaberin eines Amtes bestimmen:
einen Nachfolger e.;
der Präsident ernennt den Regierungschef auf Vorschlag des Parlaments.

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er|nẹn|nen <unr. V.; hat [mhd. ernennen = ganz aussprechen]: a) für ein Amt, einen Posten bestimmen: jmdn. zum Vorsitzenden, zu seinem Nachfolger e.; Ü Ich stand unter ihrem Charme und ernannte sie kurz entschlossen zu meiner ersten Liebe (K. Mann, Wendepunkt 82); b) den Inhaber eines Amtes bestimmen: einen Nachfolger e.; der Präsident ernennt den Regierungschef auf Vorschlag des Parlaments; ein von mir ernannter Vertreter.

Universal-Lexikon. 2012.