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ụn|be|fugt 〈Adj.〉 nicht befugt ● Unbefugten ist der Eintritt verboten [→ fügen]
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ụn|be|fugt <Adj.>:
a) nicht zu etw. befugt:
-e Personen;
<subst.:> Zutritt für Unbefugte verboten;
b) ohne Befugnis erfolgend, herbeigeführt:
-er Waffenbesitz;
u. einen Raum betreten.
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ụn|be|fugt <Adj.>: a) nicht zu etw. befugt: -e Personen; ... wo keine -e Hand zerstörte, kein Dieb verborgene Schätze suchte ... (Ceram, Götter 36); <subst.:> Zutritt für Unbefugte verboten; Aber wer ließe sich gerne von Unbefugten dreinreden! (Musil, Mann 33); b) ohne Befugnis erfolgend, herbeigeführt: -er Waffenbesitz; u. einen Raum betreten.
Universal-Lexikon. 2012.