Ak|zẹpt|kre|dit, der (Bankw.):
Wechselkredit.
* * *
Akzẹptkredit,
das Akzeptieren (Annehmen) eines Wechsels mit zumeist dreimonatiger Laufzeit durch ein Kreditinstitut, auf das ein Kunde von erster Bonität mit Einverständnis des Kreditinstituts diesen Wechsel gezogen hat. Der Kunde hat den Wechselbetrag vor Fälligkeit des Bankakzeptes zur Verfügung zu stellen. Die Kreditinstitute diskontieren ihre Akzepte zumeist selbst und stellen dem Aussteller des Wechsels damit kurzfristige Finanzmittel zu günstigen Bedingungen zur Verfügung. Ausnahmsweise kann der Kunde das Bankakzept anderweitig verwerten. Es handelt sich dann um eine Kreditleihe (Einsatz der Bonität des Kreditinstituts). Sonderformen des Akzeptkredits sind die Privatdiskonten und der Rembourskredit. Kreditinstitute, deren Geschäft zu einem wesentlichen Teil in der Gewährung von Akzeptkrediten besteht, werden als Akzeptbanken oder Akzepthäuser bezeichnet.
* * *
Ak|zẹpt|kre|dit, der: Wechselkredit.
Universal-Lexikon. 2012.