Akademik

justieren
einrichten; ausrichten; fluchten; kalibrieren; konfigurieren; eichen; einstellen

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jus|tie|ren 〈V. tr.; hat
1. zurichten, genau einstellen, eichen (Messgerät)
2. prüfen (Münzgewicht)
● den Satz \justieren 〈Typ.〉 beim Umbruch den in Spalten gesetzten Satz u. die Klischees auf gleiche Seitenhöhe bringen; Marginalien \justieren 〈Typ.〉 die M. an die entsprechenden Stellen des Textes setzen [<mlat. iustare „berichtigen, in die gehörige Ordnung bringen“]

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Jus|tie|ren [lat. iustus =gerecht, regelrecht, ordentlich]: Einstellen technischer Geräte (insbes. Waagen u. a. Messgeräte) durch nachträgliche Eingriffe, um Messabweichungen möglichst klein werden zu lassen u. Fehlergrenzen einhalten zu können. Vgl. Eichen.

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jus|tie|ren <sw. V.; hat [mlat. iustare = berichtigen, zu lat. iustus, just] (Physik, Technik):
(von technischen Geräten o. Ä.) [vor Gebrauch] genau einstellen, einrichten:
ein Messgerät, eine Waage j.

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justieren
 
[mittellateinisch iustare »berichtigen«, zu lateinisch iustus »richtig«, »gerecht«],
 
 1) allgemein: technische Geräte, Einrichtungen, Maschinen vor Gebrauch genau einstellen, einrichten.
 
 2) Münzkunde: adjustieren, bei Kurantmünzen die Schrötlingsmasse durch Beschneiden oder Befeilen reduzieren, um übergewichtige Stücke auf das vorgeschriebene Gewicht zu bringen.

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jus|tie|ren <sw. V.; hat [mlat. iustare = berichtigen, zu lat. iustus, ↑just]: 1. (Technik, Physik) (von technischen Geräten o. Ä.) [vor Gebrauch] genau einstellen, einrichten: ein Messgerät, eine Waage j.; Das dritte Geschütz sollte neu justiert werden (Kirst, 08/15, 330). 2. (Druckw.) a) Druckstöcke auf Schrifthöhe bringen; b) beim Umbruch allen Kolumnen eines Werkes die gleiche Höhe geben; den in Spalten gesetzten Satz auf gleiche Seitenhöhe bringen. 3. (Münzk.) das gesetzlich vorgeschriebene Gewicht einer Münze kontrollieren.

Universal-Lexikon. 2012.