Fạll|recht, das:
↑ Recht (1 a), das auf den richterlichen Entscheidungen bei einzelnen exemplarischen Fällen beruht, sich künftig an diesen ausrichtet u. durch sie fortgebildet wird (z. B. das angloamerikanische Recht).
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Fallrecht,
ein Rechtssystem, das auf der richterlichen Entscheidung einzelner exemplarischer Fälle beruht, sich künftig an diesen ausrichtet und durch sie fortgebildet wird, z. B. das Case law des angloamerikanischen Rechts, das seine Rechtsprechung in verschiedenen Ordnungen sammelt: »writs« (gerichtliche Verfügungen), »records« (amtliches Spruchregister), »reports« (Entscheidungen nebst Begründungen). Im Gegensatz zum Fallrecht steht das Gesetzesrecht, bei dem Gesetze eine allgemeine Regelung für eine Vielzahl künftiger Fälle treffen.
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Universal-Lexikon. 2012.