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Kompetenz
Befugnis; Verantwortlichkeit; Verantwortungsbereich; Obliegenschaft; Verantwortung; Bereich; Zuständigkeit; Sachverstand; Kenntnis; Wissen; Können; Wissensstand; Know-how; Kenntnisstand; Schimmer (umgangssprachlich); Rüstzeug; Ahnung (umgangssprachlich); Sachkunde; Fähigkeit; Sachkenntnis; Eignung; Qualifikation; Potenzial; Vermögen; Potential; Befähigung; Fertigkeit; Tauglichkeit

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Kom|pe|tenz [kɔmpe'tɛnts̮], die; -, -en:
a) Sachverstand; Fähigkeit:
seine Kompetenz auf diesem Gebiet ist unbestritten; ich zweifle nicht an ihrer fachlichen Kompetenz.
Syn.: Befähigung.
b) (bes. Rechtsspr.) Zuständigkeit; Befugnis:
bestimmte Kompetenzen haben; seine Kompetenzen überschreiten; das übersteigt meine Kompetenz.

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Kom|pe|tẹnz 〈f. 20〉 Ggs Inkompetenz
1. Zuständigkeit, Befugnis
2. Urteilsfähigkeit, Sachkenntnis, Sachverstand
3. Befähigung; →a. kommunikativ
● \Kompetenz eines Richters, einer Behörde, eines Beamten [<lat. competentia „das Zusammentreffen, Stimmen“; → kompetieren] Siehe auch Info-Eintrag: Kompetenz - info!

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Kom|pe|tẹnz , die; -, -en:
1. [lat. competentia = Zusammentreffen]
a) Sachverstand; Fähigkeiten:
seine große fachliche, wissenschaftliche, kommunikative, soziale K.;
ihre K. in Fragen der Phonetik ist unbestritten;
b) (bes. Rechtsspr.) Zuständigkeit:
bestimmte -en haben;
seine -en überschreiten;
die Verteilung der -en;
das liegt außerhalb meiner K.;
das fällt in die K. der Behörden.
2. [engl. competence, nach dem amerik. Sprachwissenschaftler N. Chomsky (geboren 1928)] (Sprachwiss.) Summe aller sprachlichen Fähigkeiten, die ein Muttersprachler besitzt.

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I
Kompetenz,
 
Bezeichnung für die Fähigkeit einer Person, Anforderungen in einem bestimmten Bereich gewachsen zu sein. So meint z. B. kognitive Kompetenz die Fähigkeit zur Bewältigung intellektueller Aufgaben, soziale Kompetenz die Fähigkeit, sozialen Anforderungen zu genügen oder mit anderen Menschen zu kommunizieren.
II
Kompetẹnz
 
[lateinisch »das Zusammentreffen«] die, -/-en,  
 1) allgemein: Sachverstand; Zuständigkeit.
 
 2) Betriebswirtschaftslehre: in der betrieblichen Organisation das Spektrum der Handlungsrechte, das einer Stelle oder einem Stelleninhaber zur Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben übertragen wird. Der Umfang dieser delegierten Entscheidungs-, Anordnungs-, Richtlinien- und Kontrollbefugnisse hängt ab vom Führungsstil, dem Grad der Zentralisation und der hierarch. Einordnung in die Aufbauorganisation. Kompetenzen werden im Allgemeinen durch generelle Regeln so festgelegt, dass Überschneidungen und daraus folgende Konflikte und Reibungsverluste vermieden werden.
 
 3) Biologie: die oft zeitlich begrenzte Bereitschaft von embryonalen Zellen, auf einen bestimmten Entwicklungsreiz zu reagieren; bei Bakterienzellen die Bereitschaft, DNA von außen aufzunehmen.
 
 4) Sprachwissenschaft: in der generativen Transformationsgrammatik Bezeichnung für die Fähigkeit des idealen Sprechers (Hörers), mit einer begrenzten Anzahl von sprachlichen Elementen und Verknüpfungsregeln eine unbegrenzte Zahl von Äußerungen zu formulieren (und zu verstehen) sowie über die sprachliche Korrektheit (formale und semantische »Wohlgeformtheit«) von Äußerungen zu entscheiden. (Performanz)
 
 5) Staatsrecht: Kompetẹnzkompetenz, in einem Bundesstaat die Befugnis des Gesamtstaats, seine eigene Zuständigkeit durch Verfassungsänderung zulasten der Gliedstaaten zu erweitern; diese Kompetenz findet aber nach der bundesstaatlichen Verfassung ihre Grenzen am Existenzrecht der Gliedstaaten. Dementsprechend darf in Deutschland nach Art. 79 GG die bundesstaatliche Struktur selbst durch Verfassungsänderung nicht aufgehoben werden. Gelegentlich spricht man eine Kompetenzkompetenz auch denjenigen Staatsorganen zu, die über den Umfang ihrer eigenen Kompetenz gegenüber allen anderen Staatsorganen verbindlich entscheiden können.

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Kom|pe|tẹnz, die; -, -en [1: lat. competentia = Zusammentreffen; 2: engl. competence, nach dem amerik. Sprachwissenschaftler N. Chomsky, geboren 1928]: 1. a) Sachverstand; Fähigkeiten: ihre K. in Fragen der Phonetik ist unbestritten; Mehrere mit viel fachlicher K. ausgestattete Arbeitskreise haben sich damit befasst (Woche 4. 4. 97, 2); Das Unterrichtsgespräch ist unseres Erachtens für die Entwicklung der kommunikativen -en der Schüler (Fähigkeiten der Schüler zu kommunizieren) unverzichtbar (Lernmethoden 1997, 37); Immer mehr verlagert sich die Gewichtung vom IQ, dem Intelligenzquotienten, auf die Betrachtung einer sozialen K. (Fähigkeit, mit anderen umgehen zu können, auf sie eingehen zu können), gerade auch bei Managern (CCI 2, 1997, 23); man ... verlieh seinen Aussagen eine K. (Gültigkeit), die durch nichts gerechtfertigt wurde (Hasenclever, Die Rechtlosen 419); b) (bes. Rechtsspr.) Zuständigkeit: bestimmte -en haben; seine -en überschreiten; -en ausscheiden (schweiz.; unterscheiden, trennen); das übersteigt meine K.; die Verteilung der -en; das liegt außerhalb meiner K.; das fällt in die K. der Behörden. 2. (Sprachw.) Summe aller sprachlichen Fähigkeiten, die ein Muttersprachler besitzt.

Universal-Lexikon. 2012.