Groß|ge|mein|de, die:
durch Eingemeindungen entstandene größere Kommune.
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Großgemeinde,
politische Gemeinde, die in engere örtliche Gemeinschaften gegliedert ist. Für diese Ortschaften (Gemeindebezirke usw.) können nach Maßgabe der Gemeindeordnungen eigene Ortsverwaltungen mit gewählten Orts(bei)räten oder bestellten Ortsvorstehern gebildet werden. Großgemeinden, deren Zahl durch die kommunalen Gebietsreformen erheblich zugenommen hat, sind von den Gesamt- oder Samtgemeinden und den Verbandsgemeinden zu unterscheiden.
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Groß|ge|mein|de, die: durch Eingemeindungen entstandene größere Kommune: Wie es heißt, erhoffe man sich durch diesen Sternmarsch aus allen Stadtteilen zu einem zentral gelegenen Gasthaus eine Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls der G. (Zeit 19. 11. 98, 16).
Universal-Lexikon. 2012.