unbedeutend; nicht wichtig; unwichtig; unter "ferner liefen" (umgangssprachlich); egal; unbeträchtlich; irrelevant; uninteressant; unwesentlich; nebensächlich; belanglos; marginal; bedeutungslos; geringfügig; nicht ins Gewicht fallend; schwach
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un|er|heb|lich ['ʊn|ɛɐ̯he:plɪç] <Adj.>:nicht erheblich; unbedeutend:
an dem Fahrzeug entstand bei dem Unfall nur [ein] unerheblicher Schaden; die Unterschiede sind unerheblich.
Syn.: ↑ bedeutungslos, ↑ belanglos, ↑ gering, ↑ geringfügig, ↑ klein, ↑ lächerlich, ↑ minimal, ↑ nebensächlich, nicht der Rede wert, nicht nennenswert, ↑ nichtig (geh.), ↑ sekundär, ↑ untergeordnet, ↑ unwesentlich, ↑ unwichtig.
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ụn|er|heb|lich 〈Adj.〉 nicht erheblich, unwesentlich, unbedeutend; Ggs erheblich ● es ist \unerheblich, ob ...; der Schaden ist nicht \unerheblich ziemlich groß
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ụn|er|heb|lich <Adj.>:
nicht erheblich; geringfügig, bedeutungslos:
-e Unterschiede, Fortschritte;
in -en Mengen;
es entstand nur -er Schaden;
die Verluste waren nicht u. (waren beträchtlich);
es ist u., ob er kommt oder nicht.
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ụn|er|heb|lich <Adj.>: nicht erheblich; geringfügig, bedeutungslos: -e Unterschiede, Fortschritte; in -en Mengen; es entstand nur -er Schaden; noch heute wird in einigen Einrichtungen Alkohol an die Klienten verkauft und ein nicht -er Gewinn gemacht (Klee, Pennbrüder 10); die Verluste waren nicht u. (waren beträchtlich); es ist u., ob er kommt oder nicht; Für seine innere Verfassung waren Worte wie Sieg oder Niederlage u. (Bieler, Mädchenkrieg 422).
Universal-Lexikon. 2012.