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Ver|an|las|sung [fɛɐ̯'|anlasʊŋ], die; -, -en:1. das Veranlassen:
auf wessen Veranlassung [hin] ist er verhaftet worden?
2. etwas, was jmdn. zu etwas veranlasst:
ich habe, sehe keine Veranlassung, meine Meinung zu ändern.
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Ver|ạn|las|sung 〈f. 20〉 Anlass, Anregung, Antrieb, Beweggrund ● es besteht \Veranlassung, darauf hinzuweisen, dass ...; (zu einem Streit usw.) die \Veranlassung geben; ich habe keine \Veranlassung, zu klagen; auf \Veranlassung der Regierung; auf seine \Veranlassung hin; aus gegebener \Veranlassung muss darauf hingewiesen werden, dass ...
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Ver|ạn|las|sung, die; -, -en:
auf wessen V. [hin] ist er verhaftet worden?
dazu besteht, gibt es keine V.;
du hast keine V. zu nörgeln.
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Ver|ạn|las|sung, die; -, -en: 1. das Veranlassen (2): auf wessen V. [hin] ist er verhaftet worden?; zur weiteren V. (Amtsdt.; zur Veranlassung dessen, was noch notwendig ist; Abk.: z. w. V.). 2. etwas, was jmdn. zu etw. veranlasst (1); Anlass, Beweggrund: dazu liegt keine V. vor; dazu besteht, gibt es keine V.; du hast keine V. zu nörgeln.
Universal-Lexikon. 2012.