Umsatzsteuer; MwSt.
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Mehr|wert|steu|er ['me:ɐ̯ve:ɐ̯tʃtɔy̮ɐ], die; -, -n:bestimmter Teil des Verkaufspreises eines Produktes, der an das Finanzamt abgeführt wird:
in Deutschland muss man auf jede Ware Mehrwertsteuer bezahlen; die Mehrwertsteuer beträgt 19%.
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Mehr|wert|steu|er 〈f. 21; unz.; Abk.: MwSt〉 Umsatzsteuer, die nach dem Wertzuwachs, den eine Ware in einer Firma erfährt, berechnet wird
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Mehr|wert|steu|er, die (Wirtsch.):
von einem Unternehmen auf den Verkaufspreis eines Produktes aufgeschlagene Umsatzsteuer, die an das Finanzamt abgeführt wird (Abk.: MwSt.)
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Mehrwertsteuer,
Bezeichnung für Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug (Nettoallphasenumsatzsteuer), bei der die jeweilige Wertschöpfung der einzelnen Produktions- oder Verteilungsstufe steuerlich erfasst wird (Umsatzsteuer).
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Mehr|wert|steu|er, die (Wirtsch.): von einem Unternehmen auf den Verkaufspreis eines Produktes aufgeschlagene Umsatzsteuer, die an das Finanzamt abgeführt wird (Abk.: MwSt., Mw.-St.).
Universal-Lexikon. 2012.