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Frei|stel|lung 〈f. 20〉 das Freistellen, das Freigestelltwerden ● Anspruch auf \Freistellung geltend machen
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Frei|stel|lung, die:
das ↑ Freistellen (2, 3); das Freigestelltwerden.
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Frei|stel|lung, die: das Freistellen (2, 3), Freigestelltwerden.
Universal-Lexikon. 2012.