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Stadtgericht
Stạdt|ge|richt, das (Geschichte):
(in den Städten des MA. u. der frühen Neuzeit) aus dem Stadtrat bestehendes städtisches Gericht.

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Stadtgericht,
 
in den Städten des Mittelalters und der frühen Neuzeit der Stadtrat in seiner richterlichen Funktion (Schöffengericht). Dabei kann es sich um ein stadtherrliches oder ein städtisches Gericht handeln. Weiterhin sind Gerichte der Reichsstädte und der territorialen Städte zu unterscheiden. Stadtrichter waren Reichsvögte, Burggrafen, Bürgermeister oder Schultheißen. Die Zuständigkeit variiert je nach Stadtart und Entwicklungsstand: Zivilgerichtsbarkeit, niedere und hohe Strafgerichtsbarkeit.

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Stạdt|ge|richt, das (hist.): (in den Städten des MA. u. der frühen Neuzeit) aus dem Stadtrat bestehendes städtisches Gericht.

Universal-Lexikon. 2012.