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Tageswert
Ta|ges|wert, der (Wirtsch.):
Tagespreis.

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Tageswert,
 
Zeitwert, betriebliches Rechnungswesen: der für die Wiederbeschaffung von Vermögensgegenständen zum Betrachtungszeitpunkt auf dem Beschaffungsmarkt zu zahlende Geldbetrag (Wiederbeschaffungswert). Der für die angenommene Wiederbeschaffung relevante Stichtag kann der Zeitpunkt der Rechnungserstellung (Bilanzaufstellung, Kalkulation) oder der effektiven Wiederbeschaffung sein. Zu unterscheiden ist zwischen Wiederbeschaffungsneuwert und -altwert, der den jeweiligen Zustand des Vermögensgegenstandes berücksichtigt. Der Ansatz von Tageswerten im betrieblichen Rechnungswesen wird gefordert, um einen der Substanzerhaltung des Unternehmens entsprechenden Vermögens- und Erfolgsausweis zu erreichen. Ziel ist, nur das als Gewinn auszuweisen, was dem Unternehmen entzogen werden kann, ohne die Wiederholung des Leistungserstellungsprozesses zu gefährden. In bestimmten Fällen muss wegen des Rechnungszweckes (z. B. Liquidationsrechnung) der Tageswert aus dem zum Betrachtungszeitpunkt auf dem Absatzmarkt erzielbaren Erlös abgeleitet werden.

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Ta|ges|wert, der (Wirtsch.): Tagespreis.

Universal-Lexikon. 2012.