Akademik

Skonto
Disagio; Vergünstigung; Rabatt; Preisnachlass; Nachlass; Abschlag; Ausgabeabschlag

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Skọn|to 〈n. 15 oder m. 6Abzug vom Rechnungsbetrag bei sofortiger Zahlung ● 2 % \Skonto gewähren [<ital. sconto „Abzug“]

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Skọn|to, der od. das; -s, -s, selten auch: …ti [ital. sconto, zu: scontare = abrechnen, abziehen, zu: contare = zählen, rechnen < lat. computare = berechnen] (Kaufmannsspr.):
Preisnachlass bei sofortiger Zahlung [in bar] od. Einhaltung einer kurzen Zahlungsfrist:
S. verlangen;
2 Prozent S. abziehen.

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Skọnto
 
[italienisch, von lateinisch absconditum »Verborgenes«, »beiseite Geschafftes«] der oder das, -s/-s, auch ...ti, prozentualer Abschlag vom Preis einer Ware oder Dienstleistung (Preisnachlass) beim Barkauf. Der Skonto wird deshalb auch als Barzahlungsrabatt bezeichnet und zählt zu den Zahlungsbedingungen. Üblich sind (nach Zeitspannen gestaffelt) Skontosätze von 2 % oder 3 % (gemäß § 2 Rabattgesetz höchstzulässiger Skontosatz gegenüber dem Endverbraucher). Durch die Skontogewährung soll der Kunde auf die Inanspruchnahme eines Lieferantenkredits verzichten; die Rechnungsbeträge werden frühzeitig beglichen. Aus Sicht des Kunden stellt der Skonto den Zins für die Inanspruchnahme des Lieferantenkredits dar. I. Allgemein ist die Barzahlung innerhalb der Skontofrist wirtschaftlicher als die Ausnutzung des Zahlungsziels (z. B. 30 Tage) oder eines längeren Lieferantenkredits. Der Skonto unterscheidet sich als Barzahlungsrabatt von anderen Preisabzügen, z. B. vom Dekort.
 

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Skọn|to, der od. das; -s, -s, selten auch: ...ti [ital. sconto, zu: scontare = abrechnen, abziehen, zu: contare = zählen, rechnen < lat. computare = berechnen] (Kaufmannsspr.): Preisnachlass bei sofortiger Zahlung [in bar] od. Einhaltung einer kurzen Zahlungsfrist: S. verlangen, bekommen; 2 Prozent S. abziehen; bei Barzahlung binnen 10 Tagen gewähren wir 3 % S. auf den Rechnungsbetrag.

Universal-Lexikon. 2012.