* * *
Sọn|der|fall 〈m. 1u〉
1. Einzelfall, besonderer, selten vorkommender Fall, Ausnahme
2. Fall, der für sich betrachtet u. beurteilt werden muss
● das war ein \Sonderfall
* * *
Sọn|der|fall, der:
in einem S. wie diesem wollen wir einmal eine Ausnahme machen.
* * *
Sọn|der|fall, der: besonderer [eine Ausnahme darstellender] Fall (2 b): in einem S. wie diesem wollen wir einmal eine Ausnahme machen; Überdies ist er ein S., kein Typus (Niekisch, Leben 103); ... hat das Grundgesetz ... die Auflösung des Bundestags auf zwei Sonderfälle beschränkt (Fraenkel, Staat 250).
Universal-Lexikon. 2012.