Akademik

läuten
klingeln; bimmeln (umgangssprachlich); schellen

* * *

lau|ten ['lau̮tn̩], lautete, gelautet <itr.; hat:
einen bestimmten Wortlaut haben:
der Text des Liedes lautet wie folgt …
Syn.: heißen.

* * *

lau|ten 〈V. intr.; hat
1. (einen bestimmten) Wortlaut haben
2. besagen, heißen (Antwort)
3. klingen, sich anhören
● der Brief lautet wörtlich ...; günstig, ungünstig \lauten; das Urteil lautet auf fünf Jahre Gefängnis [<ahd. (h)luten;laut1]

* * *

lau|ten <sw. V.; hat [mhd. lūten, ahd. (h)lūtēn, zu 1laut]:
a) einen bestimmten Wortlaut haben:
das Gesetz lautet: …;
sein Auftrag lautet dahin, dass …;
»Keine Experimente«, so lautete die Parole;
b) (geh.) sich in bestimmter Weise anhören:
das lautet gut, ganz vernünftig, wenig tröstlich;
die Nachrichten lauteten schlecht;
c) einen bestimmten Inhalt haben:
die Anklage lautet auf Mord;
das Urteil lautet auf 18 Monate Gefängnis;
die Firma lautet auf den Namen … (wird unter dem Namen … geführt);
auf wessen Namen lauten die Papiere? (auf wessen Namen sind die Papiere ausgestellt?)

* * *

lau|ten <sw. V.; hat [mhd. lūten, ahd. (h)lūtēn, zu 1laut]: 1. a) einen bestimmten Wortlaut haben: das Gesetz lautet: ...; sein Auftrag lautet dahin, dass ...; „Keine Experimente“, so lautete die Wahlparole; der vom Stadtsenat ... bestimmte Redner, so hatte eine Nachricht gelautet ... sei am ... Nachmittag einem Blutsturz erlegen (Ransmayr, Welt 58); Inzwischen wisse man, dass die gegnerische Losung gelautet habe, keinerlei Ordnungswidrigkeiten zu begehen (Kunze, Jahre 58); b) (geh.) sich in bestimmter Weise anhören: das lautet gut, ganz vernünftig, wenig tröstlich; die Nachrichten lauteten schlecht; die Stimme, die ... eher unwirsch und etwas rau lautete (Th. Mann, Krull 332); c) einen bestimmten Inhalt haben: die Anklage lautet auf Mord; das Urteil lautet auf 18 Monate Gefängnis; Die jetzige Modewelle, dass alle gesellschaftlichen Defizite schon mithilfe eines Psychotherapeuten beseitigt werden können, ist ein Irrweg ... der da lautet: Reparatur statt Prävention (Standard 2. 10. 93, 32); die Firma lautet auf den Namen ... (wird unter dem Namen ... geführt); auf wessen Namen lauten die Papiere (auf wessen Namen sind die Papiere ausgestellt)? 2. (Sprachw.) aussprechen: ein Wort hochdeutsch l.; <meist im 2. Part.:> dieser Name wird meist falsch gelautet.

Universal-Lexikon. 2012.