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Junggeselle
Alleinstehender; Single; Alleinlebender; nicht Liierter; Unverheirateter

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Jung|ge|sel|le ['jʊŋgəzɛlə], der; -n, -n, Jung|ge|sel|lin ['jʊŋgəzɛlɪn], die; -, -nen:
Person, die [noch] nicht geheiratet hat:
er ist ein eingefleischter Junggeselle; sie lebt allein als überzeugte Junggesellin.
Syn.: 2 Single.

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Jụng|ge|sel|le 〈m. 17unverheirateter Mann

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Jụng|ge|sel|le , der [urspr. = junger Handwerksbursche, zu Geselle (1)]:
[noch] nicht verheirateter Mann:
ein eingefleischter J.;
er ist noch J.

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Junggeselle,
 
im 15. Jahrhundert der auf Wanderschaft befindliche junge Handwerksgeselle, seit dem 16. Jahrhundert im Unterschied zum Ehemann der junge Unverheiratete, später jeder Ledige, auch die Junggesellin.

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Jụng|ge|sel|le, der [urspr. = junger Handwerksbursche, zu ↑Geselle (1)]: [noch] nicht verheirateter Mann: ein eingefleischter J.; er wollte nicht, lieber J. bleiben.

Universal-Lexikon. 2012.