Akademik

unbestritten
nicht strittig; unstrittig; unstreitig; unumstritten

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ụn|be|strit|ten 〈a. [—′—] Adj.〉 nicht bestritten, (allgemein) anerkannt ● \unbestrittene Rechte; es ist eine \unbestrittene Tatsache, dass ...; seine Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit sind \unbestritten

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ụn|be|strit|ten [auch: …'ʃtrɪ… ] <Adj.>:
a) nicht von jmdm. ↑ bestritten (1 a):
eine -e Tatsache;
u. ist, dass …;
ein u. hochgiftiger Stoff;
b) jmdm. von niemandem streitig gemacht:
-e Rechte;
c) nicht umstritten.

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ụn|be|strit|ten [auch: - - '- -] <Adj.>: a) nicht von jmdm. bestritten (1 a): eine -e Tatsache; u. ist, dass ...; ... so ist doch der Einfluss des Waldes auf das Festhalten ... der Niederschläge u. (Mantel, Wald 33); er ist u. einer unserer fähigsten Leute; ein u. hochgiftiger Stoff; b) jmdm. von niemandem streitig gemacht: -e Rechte; ... indem die -en Ansprüche der Kriegsopfer ... beschnitten werden (Bundestag 189, 1968, 10266); c) nicht umstritten: im Wohlfahrtsausschuss ist er -er (unangefochtener) Herr (Sieburg, Robespierre 17); ... ist das neue Schulgesetz in der öffentlichen Diskussion nicht u. (NZZ 29. 4. 83, 24).

Universal-Lexikon. 2012.