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Chorherren
Chorherren
 
[k-], Kanoniker, lateinisch Canonici Regulares, Mitglieder der Domkapitel und v. a. jene Ordensleute, die nicht nach einer Mönchsregel, sondern nach den Richtlinien (Canones) für gemeinsam unter den drei Ordensgelübden stehende Kleriker (Chorherrenregel) leben (Augustiner, Prämonstratenser). Sie entstanden im Gefolge der mittelalterlichen Kirchenreform (gregorianische Reform). Wichtigste Aufgabe ist der gemeinsame Chordienst; die übrigen Aufgaben sind Seelsorge, Unterricht, Wissenschaft. Das Kloster der Chorherren ist das Stift, der Obere der Propst (Abt).
 

Universal-Lexikon. 2012.