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nebst 〈Präp. m. Dat.; veraltet〉 außer, zusammen mit, einschließlich ● XY \nebst Angehörigen
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eine Kirche nebst einem Kloster;
Haus nebst Garten und Nebengebäuden zu verkaufen;
amtliche Vorschriften nebst Durchführungshinweisen.
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nebst <Präp. mit Dativ> [zu ↑neben] (veraltend): [zusammen] mit; sowie, samt: Der Betriebsrat kann ... die Bereitstellung eines PC n. Monitor, Drucker und Software zur Text- und Datenverarbeitung fordern (Handelsblatt 14. 5. 99, 4); der entmachtete Staatschef saß n. Familie in einem Flugzeug der US-Luftwaffe mit Kurs auf Frankreich (General-Anzeiger 8. 2. 86, 15).
Universal-Lexikon. 2012.