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ent|spre|chen [ɛnt'ʃprɛçn̩], entspricht, entsprach, entsprochen <itr.; hat:a) in einer bestimmten Hinsicht gleichen, gleichkommen, gleichwertig sein, vergleichbar sein, (gedanklich) zuzuordnen sein:
ein Zentimeter auf der Landkarte entspricht zehn Kilometern in der Natur; dem Landeshauptmann in Österreich entspricht in Deutschland der Ministerpräsident; eine Umdrehung des großen Zeigers entspricht einer Stunde; eine Meile entspricht etwa 1 600 Metern; das entspricht [nicht] der Wahrheit, den Tatsachen, seinen Fähigkeiten, den Anforderungen, meinen Erwartungen.
b) (mit etwas) in Übereinstimmung sein:
den gesetzlichen Bestimmungen, den Vorgaben entsprechen; das Gerät entspricht den einschlägigen Normen, Sicherheitsvorschriften; seine Darstellung entspricht [nicht] der Wahrheit, den Tatsachen; ihre Leistung entspricht unseren Erwartungen, den Anforderungen [nicht].
Syn.: übereinstimmen mit.
c) (Amtsspr.) in der gewünschten Weise (auf etwas) reagieren:
einem Wunsch, einer Aufforderung, einem Antrag, einer Bitte entsprechen.
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ent|sprẹ|chen 〈V. intr. 246; hat〉
1. einer Sache \entsprechen
1.1 zu einer Sache passen, einer S. ähnlich sein
1.2 ihr genügen
2. jmdm. \entsprechen jmdm. seinen Willen tun, seinen Wünschen entgegenkommen, seine Wünsche erfüllen
● ich kann ihm nicht \entsprechen ● den Anforderungen \entsprechen den Anforderungen genügen; der „Amor“ der römischen Mythologie entspricht dem griechischen „Eros“; das entspricht nicht, entspricht nicht völlig meinen Erwartungen, Wünschen; seine Behauptung entspricht nicht den Tatsachen, der Wahrheit seine B. ist unwahr; einem Zweck \entsprechen einem Z. genügen
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ent|sprẹ|chen <st. V.; hat [mhd. entsprechen = entgegnen, antworten]:
1. mit jmdm., etw. übereinstimmen, jmdm., einer Sache gleichkommen, gemäß sein, angemessen sein:
das Buch, der Bewerber entspricht nicht ganz unseren Erwartungen.
2. (Amtsspr.) einen Wunsch, eine Forderung o. Ä. erfüllen, verwirklichen:
einer Bitte e.
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ent|sprẹ|chen <st. V.; hat [mhd. entsprechen = entgegnen, antworten]: 1. mit etw., (seltener:) jmdm. übereinstimmen, einer Sache, (seltener:) jmdm. gleichkommen, gemäß sein, angemessen sein: das Buch, der Bewerber entspricht nicht ganz unseren Erwartungen; diese Nachbildung entspricht in der Größe dem Original. 2. einen Wunsch, eine Forderung o. Ä. erfüllen, verwirklichen: einem Antrag, einer Bitte e.
Universal-Lexikon. 2012.