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zu||schrei|ben 〈V. tr. 226; hat〉
1. etwas \zuschreiben
1.1 〈kurz für〉 hinzuschreiben, dazuschreiben
1.3 auf jmds. Besitz übertragen (Wertobjekte)
2. 〈fig.〉 jmdm. etwas \zuschreiben
2.1 jmdn. für den Urheber von etwas halten od. erklären
2.2 jmdm. etwas zur Last legen
3. einer Sache etwas \zuschreiben eine S. für die Ursache von etwas halten
● das hast du dir selbst zuzuschreiben 〈fig.〉 es ist deine eigene Schuld; das Bild wird Leonardo da Vinci zugeschrieben 〈fig.〉; den Unfall kann man nur deiner Dummheit \zuschreiben 〈fig.〉; er hat das Grundstück seiner Tochter \zuschreiben lassen auf ihren Namen eintragen lassen; 10 % des Reingewinns werden seinem Konto zugeschrieben; er will alle Schuld den Verhältnissen \zuschreiben; dieser Quelle wird eine wundertätige Wirkung zugeschrieben 〈fig.〉 man glaubt, dass sie eine wundertätige Wirkung hat
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zu|schrei|ben <st. V.; hat [mhd. zuoschrīben = schriftlich zusichern, melden, ahd. zuoscrīban = hinzu-, zusammenfügen]:
1.
a) jmdn., etw. für den Urheber, die Ursache von etw. halten, erklären; etw. auf jmdn., etw. zurückführen:
dieses Bild wurde [fälschlich] Botticelli zugeschrieben;
die ihr zugeschriebenen Äußerungen;
das hast du dir selbst zuzuschreiben (daran trägst du selbst die Schuld);
b) glauben, der Meinung sein, dass einer Person, Sache etw. Bestimmtes zukommt, eigentümlich ist:
einer Quelle wunderkräftige Wirkung z.;
jmdm. bestimmte Fähigkeiten z.
2. (auf jmds. Namen, Konto o. Ä.) überschreiben:
jmdm. eine Summe z.
3. (ugs.) dazuschreiben.
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zu|schrei|ben <st. V.; hat [mhd. zuoschrīben = schriftlich zusichern, melden, ahd. zuoscrīban = hinzu-, zusammenfügen; be-, vermerken]: 1. a) jmdn., etw. für den Urheber, die Ursache von etw. halten, erklären; etw. auf jmdn., etw. zurückführen: dieses Bild wurde [fälschlich] Botticelli zugeschrieben; jmdm. das Verdienst, die Schuld an etw. z.; ... werden dem Täter bereits 15 solcher Raubüberfälle zugeschrieben (NZZ 26. 8. 83, 26); jedenfalls schrieb sie den Vorfall nicht jugendlichem Übermut ... zu (Erné, Kellerkneipe 256); dass Linner die ihm zugeschriebenen Äußerungen nicht getan hat (Enzensberger, Einzelheiten I, 65); dass es so weit gekommen ist, hast du dir selbst zuzuschreiben (daran trägst du selbst die Schuld); b) glauben, der Meinung sein, dass einer Person, Sache etw. Bestimmtes zukommt, eigentümlich ist: einer Quelle wunderkräftige Wirkung z.; jmdm. bestimmte Fähigkeiten, Eigenschaften, Neigungen z.; Man schreibt der Landschaft einen bestimmten Einfluss auf das Seelenleben ... zu (Mantel, Wald 13). 2. (auf jmds. Namen, Konto o. Ä.) überschreiben: jmdm. eine Summe, ein Grundstück z.; dieser Betrag wird dem Reservefonds zugeschrieben. 3. (ugs.) dazuschreiben.
Universal-Lexikon. 2012.