Akademik

Deutscher Kaiser
Deutscher Kaiser,
 
im Deutschen Reich 1871-1918 der Titel, unter dem der König von Preußen das Bundespräsidium wahrnahm. Er hatte die völkerrechtliche Vertretung des Reiches nach außen und den militärischen Oberbefehl inne; ferner oblag ihm die Ernennung des Reichskanzlers sowie der Reichsbeamten, die Einberufung und Schließung des Reichstags, in der Gesetzgebung jedoch nur die Ausfertigung und Verkündung der Gesetze. (Kaiser)
 

Universal-Lexikon. 2012.