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Be|schạ̈f|tig|ter, der Beschäftigte/ein Beschäftigter; des/eines Beschäftigten, die Beschäftigten/zwei Beschäftigte:
jmd., der in einem Betrieb o. Ä. ↑ beschäftigt (3 a) ist:
geringfügig Beschäftigte (Beschäftigte, deren Entgelt auf eine bestimmte monatliche Summe begrenzt ist und deren Arbeitszeit eine bestimmte Zahl von Arbeitstagen im Jahr nicht übersteigt).
Universal-Lexikon. 2012.