Dienstleistungsmarke,
Dienstleistungszeichen, als Marke schutzfähiges Zeichen (Wörter, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Gestaltungen) eines Dienstleistungsunternehmens, das im geschäftlichen Verkehr dazu dient, die Dienstleistung eines Unternehmens zu individualisieren und sie von gattungsgleichen Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Eine Dienstleistungsmarke kann beim Deutschen Patentamt wie die Marke einer Ware zur Eintragung in das entsprechende Register angemeldet werden. Für die Dienstleistungsmarke besteht in Deutschland auch wettbewerbsrechtlicher Schutz.
Universal-Lexikon. 2012.