Doppelversicherung,
Mehrfachversicherung, bei der dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern gleichzeitig versichert ist und entweder die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen oder die Entschädigungssumme den Gesamtschaden aus anderen Gründen überschreitet. Der Versicherungsnehmer kann insgesamt allerdings nicht mehr verlangen als die Erstattung des entstandenen Schadens (§ 59 Versicherungsvertragsgesetz).
Universal-Lexikon. 2012.