Famili|ensachen,
Angelegenheiten, die in die sachliche Zuständigkeit des Familiengerichts gehören, insbesondere Ehesachen (Verfahren auf Ehescheidung, auf Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe, Klagen auf Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft und auf Feststellung des Rechts zum Getrenntleben) und Scheidungsfolgesachen (z. B. Versorgungsausgleich, Fragen der elterlichen Sorge), Streitigkeiten über die gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber dem ehelichen Kind oder über Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht.
Universal-Lexikon. 2012.